
Ihre Pflegeberatung im Raum Osnabrück und Steinfurt
Spezialisiert auf Kinder – für die ganze Familie da.
Allgemeine Pflegeberatung – mit besonderem Schwerpunkt auf Kindern
Beratung, die entlastet.

Ich bin für Sie und Ihre Familie da.
Pflegebedürftigkeit bringt viele Fragen mit sich – ganz gleich, ob es um ein Kind oder einen älteren Angehörigen geht. Plötzlich müssen Entscheidungen getroffen, Anträge gestellt und eine gute Versorgung organisiert werden. In dieser herausfordernden Zeit bin ich an Ihrer Seite.
Ich bin spezialisiert auf die Pflegeberatung für pflegebedürftige Kinder und unterstütze Familien dabei, ihren ganz eigenen Weg im Pflegealltag zu finden. Gleichzeitig berate ich auch ältere Menschen und ihre Angehörigen einfühlsam und kompetent rund um alle Themen der häuslichen Pflege.
Gemeinsam schaffen wir Klarheit, entlasten Ihren Alltag und finden Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen.
Pflegeberatung mit Herz
und Fachkompetenz
Unterstützung für
Familien
Beratung für ältere
Menschen
Über mich

Ich bin seit 2019 examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenschwester mit langjähriger Erfahrung in der Intensivpflege von Kindern und Frühgeborenen. Durch meine Tätigkeit auf der Intensivstation – ergänzt durch den Fachkurs für Intensivpflege und Anästhesie – kenne ich die besonderen medizinischen, pflegerischen und emotionalen Herausforderungen, mit denen Familien konfrontiert sind.
Im Jahr 2020 habe ich meine Weiterbildung zur Pflegeberaterin abgeschlossen. Seither bin ich nebenberuflich in der Pflegeberatung für Erwachsene tätig und konnte wertvolle Erfahrungen in der Begleitung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sammeln.
Seit 2024 liegt mein besonderer Schwerpunkt auf der Beratung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Besonders bei Kindern kommt Pflegeberatung oft an ihre Grenzen und das System der Pflegeversicherung wird dann nicht immer effektiv genutzt. Hierbei möchte ich Ihnen und Euch bessere Wege aufzeigen.
Leistungen
Beratungsnachweise
nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Unterstützung bei Anträgen
- Verhinderungspflege
- Entlastungsbetrag
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Beratung zu Entlastungs- und Betreuungsangeboten
- Orientierung im Leistungsdschungel
- Individueller Hilfsmittelbedarf
…für Familien & pflegebedürftige Kinder
Die Pflege eines Kindes bringt ganz besondere Herausforderungen mit sich – emotional, organisatorisch und im Alltag. Ich begleite Familien einfühlsam und mit fachlicher Expertise dabei, passende Unterstützungsangebote zu finden und zu nutzen.
Mein Ziel ist es, Ihren Alltag zu erleichtern, Sie zu entlasten und eine gute Versorgung Ihres Kindes zu sichern.
…für Senioren
Im Alter gut versorgt zu sein und möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit leben zu können, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Ich unterstütze Sie und Ihre Angehörigen dabei, die passende Versorgung zu organisieren und vorhandene Leistungen optimal zu nutzen.
Gemeinsam schaffen wir eine Pflegesituation, die Sicherheit gibt und Angehörige spürbar entlastet.
Kontakt
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines über Pflegeberatung
Eine Pflegeberaterin berät Pflegebedürftige zu Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützt sie und ihre Angehörigen bei der Sicherstellung der häuslichen Pflege.
Eine unabhängige Pflegeberatungsstelle berät Hilfesuchende jeder Versicherung neutral zu allen Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützt Pflegebedürftige sowie ihre Zu- und Angehörigen bei den Fragen rund um die Pflege, um eine gute Pflegesituation zu ermöglichen.
Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad haben, aber auch Personen, die viel pflegerische Unterstützung erhalten und sich über mögliche Leistungen informieren wollen.
Die Pflichtberatung bei bestehendem Pflegegrad sind für Sie kostenlos.
Weiterführende Beratungen und erste Unterstützungen bei der Beantragung des Pflegegrades werden nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen privat bezahlt werden.
Nein. Ob gesetzlich oder privat versichert, die Beratung kann von jedem in Anspruch genommen werden.
Pflegegrade & Leistungen
Es gibt 6 verschiedene Bereiche der Pflegebedürftigkeit, die von der Pflegeversicherung eingeschätzt werden. Diese schauen wir uns gemeinsam in der Beratung individuell an und können dadurch eine Einschätzung zur Pflegebedürftigkeit machen. Danach stellen wir gemeinsam einen Pflegegrad-Antrag, damit der medizinische Dienst eine finale Pflegegrad-Einstufung vornehmen kann.
- Pflegegeld je nach Pflegegrad bei Pflegegrad 2-5
- Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2-5
- Entlastungsbetrag (Hauswirtschaftliche Unterstützung / Betreuung) bei Pflegegrad 1-5
- Hilfsmittelversorgung
- Wohnraumanpassung
- Pflegebox für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzmaterialien und Ähnliches
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige direkt, um ihre eigene Pflege zu Hause durch private Pflegekräfte (meist Angehörige) zu sichern. Pflegesachleistungen sind finanzielle Leistungen, die genutzt werden können, um einen Pflegedienst zu beauftragen.
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Schulungen, Beratungen, Entlastungsleistungen und ggf. Rentenansprüche. In der Beratung können Sie Entlastung im Umgang mit der Pflege finden.
Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch 11) ist die verpflichtende Beratung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 2 oder 3 muss die Beratung halbjährlich, bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal im Quartal in Anspruch genommen werden. Bei Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf eine kostenlose Beratung pro Jahr.
