Vater und Sohn halten Hände.

Spezialisiert auf Kinder – für die ganze Familie da.

Allgemeine Pflegeberatung – mit besonderem Schwerpunkt auf Kindern

Beratung, die entlastet.

Saskia Meyer

Pflegebedürftigkeit bringt viele Fragen mit sich – ganz gleich, ob es um ein Kind oder einen älteren Angehörigen geht. Plötzlich müssen Entscheidungen getroffen, Anträge gestellt und eine gute Versorgung organisiert werden. In dieser herausfordernden Zeit bin ich an Ihrer Seite.

Ich bin spezialisiert auf die Pflegeberatung für pflegebedürftige Kinder und unterstütze Familien dabei, ihren ganz eigenen Weg im Pflegealltag zu finden. Gleichzeitig berate ich auch ältere Menschen und ihre Angehörigen einfühlsam und kompetent rund um alle Themen der häuslichen Pflege.

Gemeinsam schaffen wir Klarheit, entlasten Ihren Alltag und finden Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen.

Über mich

Ich bin seit 2019 examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenschwester mit langjähriger Erfahrung in der Intensivpflege von Kindern und Frühgeborenen. Durch meine Tätigkeit auf der Intensivstation – ergänzt durch den Fachkurs für Intensivpflege und Anästhesie – kenne ich die besonderen medizinischen, pflegerischen und emotionalen Herausforderungen, mit denen Familien konfrontiert sind.

Im Jahr 2020 habe ich meine Weiterbildung zur Pflegeberaterin abgeschlossen. Seither bin ich nebenberuflich in der Pflegeberatung für Erwachsene tätig und konnte wertvolle Erfahrungen in der Begleitung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sammeln.

Seit 2024 liegt mein besonderer Schwerpunkt auf der Beratung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Besonders bei Kindern kommt Pflegeberatung oft an ihre Grenzen und das System der Pflegeversicherung wird dann nicht immer effektiv genutzt. Hierbei möchte ich Ihnen und Euch bessere Wege aufzeigen.

Leistungen

Kontakt

Sie können mich telefonisch erreichen oder mir gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Weiterhin können Sie mir eine Nachricht per E-Mail senden. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines über Pflegeberatung

Eine Pflegeberaterin berät Pflegebedürftige zu Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützt sie und ihre Angehörigen bei der Sicherstellung der häuslichen Pflege.

Eine unabhängige Pflegeberatungsstelle berät Hilfesuchende jeder Versicherung neutral zu allen Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützt Pflegebedürftige sowie ihre Zu- und Angehörigen bei den Fragen rund um die Pflege, um eine gute Pflegesituation zu ermöglichen.

Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad haben, aber auch Personen, die viel pflegerische Unterstützung erhalten und sich über mögliche Leistungen informieren wollen.

Die Pflichtberatung bei bestehendem Pflegegrad sind für Sie kostenlos.
Weiterführende Beratungen und erste Unterstützungen bei der Beantragung des Pflegegrades werden nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen privat bezahlt werden.

Nein. Ob gesetzlich oder privat versichert, die Beratung kann von jedem in Anspruch genommen werden.

Pflegegrade & Leistungen

Es gibt 6 verschiedene Bereiche der Pflegebedürftigkeit, die von der Pflegeversicherung eingeschätzt werden. Diese schauen wir uns gemeinsam in der Beratung individuell an und können dadurch eine Einschätzung zur Pflegebedürftigkeit machen. Danach stellen wir gemeinsam einen Pflegegrad-Antrag, damit der medizinische Dienst eine finale Pflegegrad-Einstufung vornehmen kann.

  • Pflegegeld je nach Pflegegrad bei Pflegegrad 2-5
  • Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2-5
  • Entlastungsbetrag (Hauswirtschaftliche Unterstützung / Betreuung) bei Pflegegrad 1-5
  • Hilfsmittelversorgung
  • Wohnraumanpassung
  • Pflegebox für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzmaterialien und Ähnliches

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige direkt, um ihre eigene Pflege zu Hause durch private Pflegekräfte (meist Angehörige) zu sichern. Pflegesachleistungen sind finanzielle Leistungen, die genutzt werden können, um einen Pflegedienst zu beauftragen.

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Schulungen, Beratungen, Entlastungsleistungen und ggf. Rentenansprüche. In der Beratung können Sie Entlastung im Umgang mit der Pflege finden.

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch 11) ist die verpflichtende Beratung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 2 oder 3 muss die Beratung halbjährlich, bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal im Quartal in Anspruch genommen werden. Bei Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf eine kostenlose Beratung pro Jahr.